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Die Anhänger­versicherung der Öffentlichen Oldenburg

Sie möchten Ihre neue Ein­richtung trans­portieren oder Garten­ab­fälle be­seitigen? Ein An­hänger bietet Ihnen er­weiterte Trans­port­möglich­keiten.

Wer sich einen An­hän­ger kauft, der muss die­sen auch zu­las­sen und ver­sichern. Denn an­ders als viele glau­ben, ist ein An­hän­ger nicht über die Kfz-Ver­siche­rung des Zug­fahr­zeugs ver­sichert.
Unter ge­wis­sen Voraus­set­zun­gen sind An­hän­ger von der Zu­las­sungs­- und Ver­siche­rungs­pflicht aus­ge­nommen. Detail­lier­te In­for­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie in den unten auf­ge­führ­ten FAQ´s.

In­formieren Sie sich jetzt über die Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung und unsere er­weiterten An­gebote zur Kasko­ver­sicherung.

  • Ab­deckung von Per­sonen­schäden bis 15 Mio. EUR und Sach- und Ver­mögens­schäden bis 100 Mio. EUR
  • Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort
  • Kasko­ver­sicherung auch für An­hänger

Anhänger­versicherung für den Privat­verkehr: unsere Tarife im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Bitte das Smartphone drehen.
Haftpflicht Haftpflicht und Teilkasko Haftpflicht und Vollkasko
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
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Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Per­sonen­schäden
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15 Mio. EUR 15 Mio. EUR 15 Mio. EUR
Sach- und Ver­mögens­schäden
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100 Mio. EUR 100 Mio. EUR 100 Mio. EUR
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Brand oder Ex­plo­sion
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Über­schwem­mung
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Zu­sammen­stoß mit Tie­ren al­ler Art
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Glas­bruch und Glas­reparatur
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Tier­biss
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Schlüs­sel­verlust
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Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis
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Leistung nicht enthalten 5.000 EUR 5.000 EUR
Van­dalis­mus
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Selbst ver­schulde­te Un­fälle
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Fahrer­flucht des Unfall­gegners
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Trans­port auf ei­nem Schiff
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Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten

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FAQ - die häufig­sten Fragen zur Anhänger­versicherung

Muss ich einen An­hänger bei der Zulassungs­stelle anmelden?
  • Im Normal­fall sind An­hänger, wie andere Kraft­fahr­zeuge auch, zu­lassungs- und ver­sicherungs­pflichtig. Für die Zu­lassung eines An­hängers be­nötigen Sie eben­falls eine elek­tronische Ver­sicherungs­be­stäti­gung von uns.
Welche Anhänger sind nicht zulassungspflichtig?
  • Bitte das Smartphone drehen.
    zulassungspflichtig? kennzeichenpflichtig? versicherungspflichtig?
    a) Anhänger in land- und forst­wirt­schaft­lichen Be­trie­ben, wenn die An­hän­ger nur für land- und forst­wirt­schaft­liche Zwecke ver­wen­det und mit einer Ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h hin­ter Zug­ma­schi­nen oder selbst­fah­ren­den Ar­beits­ma­schi­nen mit­ge­führt werden. nein nein nein
    b) Wohnwagen und Pack­wagen im Schau­stel­ler­ge­wer­be, die von Zug­ma­schi­nen mit einer Ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h mit­ge­führt werden. nein nein nein
    c) fahrbare Bau­bu­den, die von Kraft­fahr­zeu­gen mit einer Ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h mit­ge­führt werden. nein nein nein
    d) Anhänger/Ar­beits­ma­schi­nen nein ja, wenn sie nicht für eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h in der vor­ge­schrie­be­nen Weise ge­kenn­zeich­net sind nein
    e) Spezial­an­hän­ger zur Be­för­de­rung von Sport­ge­rä­ten oder Tie­ren für Sport­zwecke, wenn die An­hän­ger aus­schließ­lich für sol­che Be­för­de­run­gen ver­wen­det werden nein ja, wenn sie nicht für eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 25 km/h in der vor­ge­schrie­be­nen Weise ge­kenn­zeich­net sind nein
    f) einachsige An­hän­ger hinter Kraft­rä­dern, Klein­kraft­rä­dern und mo­to­ri­sier­ten Kran­ken­fahr­stühlen nein nein nein
    g) Anhänger für Feuer­lösch­zwecke nein nein nein
    h) land- oder forst­wirt­schaft­liche Ar­beits­geräte nein nein nein
    l) hinter land- oder forst­wirt­schaft­lichen ein­ach­si­gen Zug- oder Ar­beits­ma­schi­nen mit­ge­führte Sitzkarren nein nein nein

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Wie viel Gewicht darf mit dem An­hänger trans­portiert werden?
  • Die für Ihr Fahr­zeug zu­lässigen An­hänge­lasten finden Sie in Ihrer Zu­lassungs­be­scheinigung Teil II. Dabei wird zwischen ge­bremster An­hänge­last (Punkt O.1) und un­ge­bremster An­hänge­last (Punkt O.2) unter­schieden.
Welchen Führer­schein benötige ich zum Ziehen eines An­hängers?
  • Be­reits mit der Führer­schein­klasse B dürfen An­hänger ge­zogen werden, wenn die Kombi­nation des zu­lässigen Gesamt­ge­wichts aus Pkw und An­hänger 3.500 kg nicht über­steigt.
    Leistet man eine zu­sätzliche Fahrer­schulung ab, lässt sich der Zu­satz­schlüssel B96 er­werben. Da­durch erhöht sich das zu­lässige Ge­samt­ge­wicht des Ge­spanns auf 4.250 kg. Zahl­reiche Ge­spanne wie Wohn­wagen- und Pferde­an­hänger fallen in diese Kate­gorie.
    Für noch größere An­hänger be­nötigt man die Führer­schein­klasse BE. Damit lassen sich An­hänger bis zu einer zu­lässigen Ge­samt­masse von 3.500 kg ziehen. Dazu ist eine ge­sonderte Führer­schein­prüfung er­forder­lich.

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